Strategie
Nachhaltiges Denken und Handeln sind seit jeher fixer Bestandteil der wertebasierten Strategie der Oberbank. Als unabhängige Regionalbank sind wir tief in unseren Märkten verwurzelt und unterstützen Menschen und Wirtschaft vor Ort.
Unsere Werte sind die zentrale Grundlage für unsere Strategie. So gelingt es uns seit mehr als 150 Jahren, unsere Unabhängigkeit zu wahren. Denn nur dadurch ist gewährleistet, dass das Handeln der Oberbank jetzt und in Zukunft ausgewogen die Interessen der Kund:innen, Mitarbeiter:innen und Aktionär:innen berücksichtigen kann. Danach richten sich alle anderen strategischen Ziele der Oberbank. Dies ist die Basis für unsere überdurchschnittlich erfolgreiche Entwicklung in mittlerweile fünf Ländern - Österreich, Deutschland, Tschechien, Slowakei und Ungarn.
Eine moderne Nachhaltigkeitsstrategie mit klaren Zielen und ein erfolgreiches Nachhaltigkeitsmanagement sind für die Weiterentwicklung und den zukünftigen Erfolg der Oberbank von großer Bedeutung. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist deshalb fixer Bestandteil der Gesamtbankstrategie der Oberbank.
Richtlinien
Die Oberbank richtet sich nicht nur nach bestehenden Richtlinien, sondern setzt sich darüber hinaus eigene hohe Standards zur Einhaltung ethischer Prinzipien. Diese sind unter anderem in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct) für alle Mitarbeiter:innen festgelegt. Ein zentraler Aspekt sind auch Ausschluss- und Positivkriterien für unsere Finanzierungen.
Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK)
Erfolgskurs und Geschäftspolitik der Oberbank basieren auf besonderen Grundsätzen der Unternehmensführung. Als börsennotiertes Unternehmen bekennt sich die Oberbank AG zum ÖCGK in der jeweils gültigen Fassung.
Code of Conduct für Mitarbeiter:innen
Der Code of Conduct richtet sich an alle Mitarbeiter:innen der Oberbank. Die Oberbank bekennt sich ausdrücklich dazu, sowohl nach innen als auch nach außen stets verantwortungsvoll, ethisch wertvoll und wertschätzend zu agieren. Das meint generell den Umgang mit Menschen, ob mit Mitarbeiter:innen, Kund:innen oder Stakeholder, aber ebenso die Rücksichtnahme auf ökologische und ökonomische Aspekte und schließlich den verantwortungsvollen Umgang mit sämtlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Jeder Entscheidung und allem Tun liegen ethische Prinzipien zugrunde.
Code of Conduct für Lieferant:innen
Zusätzlich zum allgemeinen Verhaltenskodex für Mitarbeiter:innen gibt es in der Oberbank auch einen Verhaltenskodex für Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen, der die im Code of Conduct genannten Regeln und Maßnahmen auf die Zusammenarbeit mit externen Partner:innen ausweitet. Alle Lieferant:innen der Oberbank AG müssen diese Grundsätze erfüllen, die unter anderem das Einhalten der Gesetze, die Achtung der Menschenrechte, diverse Umweltvorschriften und das Verbot von Korruption und Bestechung umfassen.
Zum Code of Conduct für Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen der Oberbank
Absolut ausgeschlossene Geschäfte
Die Oberbank distanziert sich von Branchen, Unternehmen und Geschäftspraktiken, die aus ihrer Sicht nicht akzeptable Wirkungen für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) nach sich ziehen könnten.
Finanzierungs- und Kontogeschäft
Die nachfolgenden Ausschlusskriterien aus Nachhaltigkeitsaspekten sind beim Neukundengeschäft sowie bei neuen Geschäftsfeldern von Bestandskund:innen verpflichtend zu beachten und keiner Bewilligungsmöglichkeit zugänglich.
Wertpapiergeschäft
Im Wertpapiergeschäft gelten nicht die nachfolgenden Ausschlusskriterien, sondern besondere, speziell auf das Wertpapiergeschäft zugeschnittene, Mindeststandards.
Jegliche Produkte, welche nicht die definierten Mindeststandards erfüllen, sind ausgeschlossen. Für Branchen, die höhere Nachhaltigkeitsrisiken bergen – Kohle, kontroverse und konventionelle Waffen, Tabak, Erwachsenenunterhaltung und Rohstoffe – sind in den Mindeststandards einzuhaltende Grenzwerte definiert (z.B. keine Direktinvestition in Unternehmen, deren Anteil am Umsatz aus Kohleabbau 5 % übersteigt).
Die Mindeststandards sind bei der diskretionären Vermögensverwaltung und der aktiven Produktempfehlungen aus dem Product Governance-Beratungsuniversum zu beachten. Den Kundenberater:innen stehen daher nur jene Wertpapiere zur Beratung zur Verfügung, welche den Oberbank Mindeststandards entsprechen.
Eigenveranlagung
Bei Neuveranlagungen der Oberbank sind die nachfolgenden Ausschlusskriterien vollinhaltlich zu beachten. Die Einhaltung der Ausschlusskriterien im Bereich der Eigenveranlagung ist auch in der Veranlagungsrichtlinie der Oberbank festgehalten.
Beispiel Staatsanleihen: Die Oberbank erwirbt keine Staatsanleihen von Ländern, die das Pariser Klimaschutzübereinkommen nicht ratifiziert haben. Tritt ein Land aus dem Pariser Klimaschutzübereinkommen aus, erwirbt die Oberbank ab diesem Zeitpunkt keine neuen Staatsanleihen von diesem Land; vor dem Austritt erworbene Anleihen werden jedoch weiterhin gehalten.
Privatpersonen
Privatpersonen sind von den Ausschlusskriterien nicht erfasst, jedoch bedürfen einige Geschäfte von Privat- und Firmenkund:innen – etwa in den Branchen Wett- und Glücksspiel, Adult Entertainment und Waffen – einer geldwäscherechtlichen Bewilligung des Vorstands, soweit ihre Geschäfte nicht ohnehin aufgrund der Ausschlusskriterien ausgeschlossen sind. Im Know your customer (KYC)-Prozess werden daher auch Privatkund:innen zahlreichen Überprüfungen unterworfen.
1. Allgemeine Ausschlusskriterien
Die Oberbank geht keine Geschäftsverbindung ein bzw. distanziert sich von einzelnen Unternehmen, wenn Arbeitsrechts- und Menschenrechtsverletzungen, illegale Geschäftspraktiken oder kontroverse Umweltverhalten bekannt sind bzw. im Laufe der Geschäftsverbindung bekannt werden.
Kriterium |
Beispiel |
Arbeitsrechtsverletzungen |
Wenn es zu einer Verletzung von mindestens einem der fünf grundlegenden Prinzipien der ILO - Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work kommt:
z.B. wenn die Arbeitsbedingungen, vor allem in Bezug auf Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Sicherheit und Gesundheit unangemessen niedrig sind, Zwangsarbeit ausgeübt wird oder Mindeststandards systematisch umgangen werden. |
Menschenrechtsverletzungen |
Wenn Menschenrechte im Sinne national und international anerkannten Rechtsgrundlagen verletzt werden (z.B.: Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, UN Global Compact, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, etc.).
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Illegale Geschäftspraktiken |
Produkte oder Tätigkeiten, die nach den geltenden Gesetzen oder sonstigen Vorschriften der jeweiligen staatlichen Rechtsordnung oder internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen als illegal gelten (z.B. Geldwäsche, Betrug, Korruption und Bestechung, Terrorismusfinanzierung, etc.). |
Kontroverses Umweltverhalten |
Kontroverse Umweltpraktiken, welche eine Verletzung von geltenden nationalen oder internationalen Umweltgesetzen und -abkommen (z.B. Berner Konvention*, Ramsar Konvention**, Convention on Biological Diversity***) darstellen und mit den allgemeinen nachhaltigen Wertevorstellungen und dem Erhalt und der Förderung von Biodiversität nicht vereinbar sind.
Hierunter zählen z.B. systematische Verhaltensweisen, die zu Kontaminationen oder Verschmutzungen führen, Projekte, wie etwa der Bau oder der Betrieb von großen Staudämmen, mit großer negativer Auswirkung auf Umwelt und Biodiversität oder Eingriffe in Ökosysteme und Schutzgebiete (z.B. Natura-2000-Schutzgebiete**** und weitere Schutzgebiete in den Oberbank Märkten*****).
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* Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere ihr ihrer natürlichen Lebensräume
** Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung
*** Übereinkommen über die biologische Vielfalt
**** Zu den Natura-2000-Gebieten in den Oberbank Märkten siehe die Links für Österreich, Deutschland, Tschechien, Slowakei und Ungarn.
***** Zu den Schutzgebieten Österreichs zählen laut Verein Österreich u.a. sechs Nationalparks, 48 Naturparks, ein UNESCO-Biosphärenpark, ein UNESCO Weltnaturerbe-Regionen. Laut dem deutschen Bundesamt für Naturschutz gibt es in Deutschland 8.902 Naturschutzgebiete; dazu gehören u.a. die Pommersche Bucht, das Ammergebirge, der Nationalpark Unteres Odertal oder die Lüneburger Heide. In Tschechien gibt es neben fünf Nationalparks (u.a. Böhmerwald-Sumava und Riesengebirge-Krkonse) auch zahlreiche Naturschutzgebiete; siehe dazu die Informationen des tschechischen Tourismusverbands. Laut der slowakischen Zentrale für Tourismus gibt es neben neun Nationalparks (u.a. Tatra, Pieniny, Kleine und Große Gatra) auch zahlreiche geschützte Höhen, Schluchten und Gewässer. Zu den Naturschutzgebieten Ungarns gehören laut ungarischem Agrarministerium u.a. der Nationalpark Balaton Hochland, der Nationalpark Donau-Ipoly und der Nationalpark Aggtelek.
2. Branchenspezifische Ausschlusskriterien
Die Oberbank sieht folgende wirtschaftliche Aktivitäten und Branchen mit erhöhtem ESG-Risikopotential behaftet und schließt diese aus.
Branche / Kriterium |
Ausschluss von |
Atomenergie |
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Illegale Substanzen (Suchtmittel) |
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Schädliche Substanzen |
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Edelsteine und Konfliktmaterial |
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Fischerei |
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Handel mit geschützten Tieren oder Exportleder, sowie Tierversuche |
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Hochvolumen-Fracking und Förderungen von Ölsanden
Erdöl |
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Kohle |
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Kontroverse und schwere Waffen |
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Embryonenforschung |
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Pornografiebranche und vergleichbare Branchen („Rotlichtmilieu“; Adult-Entertainment) |
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Bergbau |
Bergbau-Aktivitäten ohne Bewilligung |
Wett- und Glücksspiel |
Unternehmen, die illegales Glücksspiel betreiben/anbieten |
****** z.B. Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold, die u.a. in der Demokratischen Republik Kongo und ihren Nachbarstaaten gefördert werden. Diese Region ist stark von bewaffneten Auseinandersetzungen betroffen, wobei sich die bekämpfenden Parteien häufig über die Kontrolle der Minen finanzieren.
******* Definition lt. Kimberley-Abkommen: Geschmuggelte Diamanten, durch die verschiedene Kriege in Afrika finanziert wurden bzw. werden.
******** Das Arcitc Monitoring & Assessment Programme (AMAP) definiert ihren Geltungsbereich und damit die geografische Region der Arktis wie folgt: „Hocharktis, bis zur den subarktischen Gebieten Kanadas, des Königreichs Dänemark (Grönland und die Färöer Inseln), Finnlands, Islands, Norwegens, der Russischen Föderation, Schwedens und der Vereinigten Staaten, einschließlich der dazugehörigen Meeresgebiete“.
3. Ausschlusskriterien für Länder
Dem Regionalitätsprinzip entsprechend, fokussiert sich die Oberbank auf Unternehmen in jenen Ländern, in denen sie vertreten ist bzw. die ihren Sitz in der EU haben oder einem Mitgliedsstaat der UNIDO angehören. Zudem tätigen wir keine Eigengeschäfte mit Zentralstaaten, welche durch die nachfolgenden Kriterien ausgeschlossen werden:
Kriterium |
Ausgeschlossen werden |
FATF-Liste
EU-Liste Hochrisikoländer |
Länder, die auf der schwarzen, dunkelgrauen oder grauen Liste der „Financial Action Task Force on Money Laundering“ (FATF) stehen.
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Klimaschutz |
Länder, die das Klimaschutzabkommen von Paris 2015 nicht ratifiziert haben. |
Presse- und Medienfreiheit |
Länder, in denen die Presse- und Medienfreiheit massiv eingeschränkt wird. (Schwarze Liste „Reporter ohne Grenzen“) |
Sanktionen |
Länder, gegen die UN-, US- und EU-Sanktionen verhängt wurden, soweit nicht besonders festgelegte Strategien und Verfahren in der Oberbank bestehen, um die gegenständlichen Risiken in angemessenem Umfang und in gesetzeskonformer Weise zu migrieren. |
4. Umgang mit Konzernen
Innerhalb eines Konzerns werden jene Unternehmen ausgeschlossen bzw. nicht finanziert, deren Geschäftstätigkeit gegen die obigen Ausschlusskriterien verstößt. Die anderen Unternehmen des Konzerns bleiben weiterhin finanzierbar.
Sustainable Lending Framework
Wir als Oberbank möchten einen Beitrag zur Transformation in Richtung Nachhaltigkeit liefern und dafür unseren Anteil der nachhaltigen Finanzierungen erhöhen. Um für die Definition und Prüfung der nachhaltigen Finanzierungen eindeutige Kriterien festzulegen, haben wir das Oberbank Sustainable Corporate Lending Framework erstellt. Darüber hinaus haben wir dafür eine Second Party Opinion von ISS ESG beauftragt.
Oberbank Sustainable Corporate Lending Framework (Deutsch)
Oberbank Sustainable Corporate Lending Framework (Englisch)
Second Party Opinion von ISS ESG (Englisch)
Mit Jänner 2024 ist die überarbeitete Version unseres Sustainable Lending Frameworks in Kraft. Anlass für die Überarbeitung unseres Sustainable Corporate Lending Frameworks war die Veröffentlichung der Umweltziele drei bis sechs der EU-Taxonomie. Auch der Anwendungsbereich wurde geändert: Während die erste Auflage nur die Firmenfinanzierungen umfasst, sind mit der überarbeiteten Version des Frameworks auch die Privatkundenfinanzierungen in den Prüfungsumfang aufgenommen. Somit ist aus dem Sustainable Corporate Lending Framework ein Sustainable Lending Framework geworden.
Oberbank Sustainable Lending Framework 2024 (Deutsch)
Oberbank Sustainable Lending Framework 2024 (Englisch)
Oberbank Frameworks
Sustainable Corporate Lending Framework 2023 (Deutsch)
Oberbank Sustainable Lending Framework 2024 (Deutsch)
Oberbank Sustainable Lending Framework 2024 (Englisch)
Second Party Opinion ISS ESG Sustainable Corporate Lending Framework 2023
Second Party Opinion von ISS ESG (Englisch)
Appendix Green Bond Framework 2021
Second Party Opinion ISS Green Bond Framework 2021
Framework nachhaltige Konten der Oberbank
Oberbank Sustainable Bond Framework 2024 (Englisch)
Second Party Opinion erstellt von Sustainalytics
Strategische Nachhaltigkeitsziele bis 2025
In der Governance
- Wir bekennen uns zum 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens.
- Wir verfolgen eine klare Nachhaltigkeitsstrategie. Sie ist Bestandteil der Gesamtbankstrategie.
- Wir engagieren uns aktiv bei ESG-Initiativen, begründen neue Partnerschaften und bekräftigen dadurch unsere hohen Anforderungen zur Einhaltung ethischer Prinzipien.
- Wir pflegen einen regelmäßigen Austausch mit unseren Stakeholder.
Im Finanzierungsgeschäft und in der Kreditpolitik
- Wir vergeben bis 2025 nachhaltige Privatfinanzierungen (energieeffizienter Wohnbau) in der Höhe von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Das entspricht mehr als 50 Prozent der neu eingeräumten Wohnbaufinanzierungen.
- Wir identifizieren und bewerten die ESG-Risiken in unserem Kreditportfolio und setzen entsprechende Maßnahmen zur Dekarbonisierung durch die Anwendung von Limiten, Ausschluss- und Positivkriterien etc.
- Impact Reporting: Wir messen und berichten jährlich über die Auswirkungen(CO2-Reduktion), die durch unsere nachhaltigen Finanzierungen erreicht wurden.
- Bis 2025 entsprechen mehr als 50 Prozent aller Neu-Emissionen der Oberbank ESG-Kriterien.
Im Asset Management
- Wir steigern das Volumen an nachhaltigen 3BG-Publikumsfonds bis 2025 auf mehr als 1 Milliarde Euro.
Für die Gesellschaft
- Wir bekennen uns zum Regionalitätsprinzip: 95 Prozent unseres Sponsoring-Budgets fließen in Projekte in unseren Märkten. In der Beschaffung arbeiten wir primär mit Partner:innen aus unseren Regionen zusammen.
Für die Umwelt
- Wir sind klimaneutral (in Scope 1 & Scope 2) bis 2025 und tragen zur Begrenzung des Temperaturanstieges auf 1,5 Grad bei.
- Der CO₂-Fußabdruck pro Mitarbeiter:in ist bis 2025 kleiner als 1 Tonne.
Für unsere Kund:innen
- Wir haben ein exzellentes Customer Experience Management: hohe Kundenzufriedenheitsrate von mehr als 60 Punkten (NPS)
- Wir begleiten unsere Kund:innen bei der digitalen Transformation der Bankservices. Der Digitalisierungsgrad ist größer als 80 Prozent.
Für unsere Mitarbeiter:innen
- Next Generation: Wir bieten jungen Potenzialen die Chance, sich weiterzuentwickeln. Wir besetzen 80 Prozent der Führungspositionen aus eigenen Reihen.
- Gender Balance: 30 Prozent weibliche Führungskräfte im Jahr 2025, 40 Prozent weibliche Führungskräfte im Jahr 2030
Strategie & Werte
Die Absicherung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit ist das oberste Ziel der Oberbank.
Finden Sie hier auch unsere Unternehmensgrundsätze und Werte.