E-Scooter versichern
E-Scooter sind im Trend! Immer mehr Menschen haben Spaß an dieser neuen Art der Fortbewegung mit den Elektrokleinstfahrzeugen. Kein Wunder, denn besonders in den größeren Städten und im Berufsverkehr bremsen teure Parktickets, lange Parkplatzsuche und Staus die Lust am Autofahren.
Ihre Vorteile mit der E-Scooter-Versicherung*
Günstige Beiträge
Ab 2,07 Euro/ Monat können Sie eine neue Versicherung für Ihren E-Scooter abschließen.
Bessere Einstufung fürs Auto
Unfallfreie E-Scooter-Jahre erhöhen Ihren Schadenfreiheitsrabatt in unserer Autoversicherung.
Schneller Service
Wenn Sie werktags bis 12 Uhr abschließen, erhalten Sie Ihr Kennzeichen schon am nächsten Werktag per Post.
Optionale Teilkaskoversicherung
Sichern Sie sich mit der Teilkasko auf Wunsch auch gegen den Diebstahl von Fahrzeugteilen ab (150 Euro Selbstbeteiligung).
Wichtig: Die Haftpflichtversicherung*
E-Scooter unterliegen einer Versicherungspflicht, wenn sie auf öffentlichen Wegen gefahren werden. Dafür bieten wir Ihnen eine besonders günstige Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter an.
Aber kein Versicherungsprodukt kann alles leisten. So können z.B. E-Scooter ohne Betriebserlaubnis bei unserer Gesellschaft nicht versichert werden.
Welche Fahrzeuge haben die amtliche Betriebserlaubnis?
Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15.06.2019, wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange am Straßenverkehr teilnehmen können.
Die Verordnung sieht vor, dass die Fahrzeuge eine Lenk- und Haltestange, Bremsen sowie eine Beleuchtungsanlage benötigen, um überhaupt eine amtliche Betriebserlaubnis zu bekommen. Nur dann dürfen sie auf öffentlichem Gelände gefahren werden.
Liegt diese nicht vor, so darf der E-Scooter nur auf Privatgelände gefahren werden. Wird dennoch ein solcher E-Scooter auf der Straße genutzt, ist das ein Verstoß gegen die StVZO.
Gibt es ein Mindestalter für das Fahren von E-Scootern?
E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Km/h dürfen von Personen gefahren werden, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Brauche ich einen Führerschein?
Nein, für das Fahren von E-Scootern wird kein Führerschein benötigt.
Gibt es eine Promillegrenze?
Ja, es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer also mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid.
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer mit mindestens 1,1 Promille auf dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille. Sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht fahren.
Muss mein E-Scooter haftpflichtversichert sein?
Als Halter eines Kleinkraftrades (Mofas, Mopeds, E-Scooter und andere motorisierte Fahrzeuge mit geringer Leistung) benötigen Sie keine Zulassung und sind deshalb auch nicht steuerpflichtig.
Das heißt, Sie müssen nicht bei einer Kfz-Zulassungsstelle an- oder abgemeldet werden. Sie benötigen nur ein eigenes Versicherungskennzeichen um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Mit dem Kennzeichen weisen Sie nach, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
*Ein Produkt der Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G., München in Kooperation mit der Oberbank AG.
Weiterführende Links
Polizzen-Check
Bei Bedarf analysieren wir gerne Ihre bestehenden Lebensversicherungen und nehmen diese in Ihr persönliches Vorsorgekonzept mit auf.